Verein

Motivation:

Schon lange liegen den Gründungsmitgliedern der BPSG e.V. die Themen der psychischen Gesundheit am Herzen. Alle sind und waren sich einig, dass besonders in den Bereichen der Psychotherapie, Suchttherapie und der Gesundheitsförderung viele Themen - und dahinterliegende Nöte und Notwendigkeiten bestehen - die dringend Unterstützung benötigen.

Nicht nur der präventive Sektor mit seinen vielfältigen Möglichkeiten, auch die spezielle Sensibilisierung und Wissensvermittlung, aber ebenso der Einsatz für notwendige Hilfen sollen im Fokus des Vereins liegen. Dazu gehört auch die politische Interessensvertretung, um den Menschen und Themen eine zusätzliche Unterstützung zu geben.

Gründungsmitglieder:

Bei der Gründungsversammlung waren folgende Akteur:Innen dabei :

  1. Dirk Heidenblut
  2. Martina Hahn
  3. Brigitte Bosse
  4. Fritjof Nelting
  5. Martin Bielefeld
  6. Sören Schröder
  7. Karsten Spenrath
  8. Matthias Leonhard
  9. Hendrikje ter Balk

Ziele:

Zweck des BPSG e.V. ist die Unterstützung von psychisch und/oder suchtkranken-, behinderten-, beeinträchtigten -und genesenen Menschen!

Dazu gehören:

  • Interessensvertretung gegenüber Entscheidungsträger:Innen. Also ja, wir möchten Eure Themen auch an die Stellen bringen, an denen Entscheidungen und damit auch Hilfen ermöglicht werden könn(t)en.
  • Hilfen für die genannten Personenkreise
  • Aufklärung, Sensibilisierung, Projektentwicklung, Bildung der Bevölkerung über die genannten Erkrankungsfelder und sich damit bedingende Themen. Unter Bildung verstehen wir insbesondere die Form der Sensibilisierung der Bevölkerung.
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung psychotherapeutischer und sonstiger therapeutischer Angebote, sowie Aufbau solcher.

Der Verein tritt für das Recht aller auf körperliche und seelische Unversehrtheit ein. Er fördert mit seiner Arbeit die Teilhabe sowie die Gesundheit von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen und setzt sich für den Abbau von Teilhabebarrieren ein. Weitere Zielsetzungen können der Satzung entnommen werden.

Organe des Vereins:

Die Mitgliedsversammlung ist gem. der Satzung das oberste Organ des Vereins.

Aufsichtsrat:

Natürlich werden in einem Verein auch Aufgaben verteilt. Daher möchten wir Euch heute gem. den Grundlagen der Satzung den Aufsichtsrat und den Vorstand vorstellen:

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Personen

  1. Aufsichtsratvorsitz: Karsten Spenrath
  2. Stellvertreterin: Martina Hahn
  3. sowie als drittes Aufsichtsratsmitglied Fritjof Nelting.

Bereits bei der ersten Aufsichtsratsitzung gab es viel Freude an der Arbeit!

Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand Hendrikje ter Balk benannt.

Rikje hat im Bachelor Soziale Arbeit und im Master Suchttherapie (mit dem Schwerpunkt Psychotraumatologie (DeGPT/ EMDR) studiert. Neben der Tätigkeit im stationären Setting, ist Sie vielen auch durch ihre politische Aktivität in den vergangenen Jahren bekannt geworden. Ebenso ist sie Mitglied im Nationalen Rat für die AG Hilfen.

Rikje wird die BPSG e.V. nach außen hin vertreten, und viele von Euch kennen sie vermutlich schon.

Mitgliedschaft:

Eine Mitgliedschaft ergibt sich aus §3 der Satzung. So kann jede natürliche und juristische Person, die die Grundsätze des Vereins unterstützt und die freiheitlich demokratische Grundordnung akzeptiert aufgenommen werden. Die Aufnahme ist schriftlich beim Aufsichtsrat zu beantragen.Der Jahresbeitrag liegt gem. der Beitragsordnung bei insgesamt 12 Euro/ Jahr.

Satzung:

Sollten wir Eure Neugierde geweckt haben, schaut gerne in unsere ausführliche Satzung, die hier zur Verfügung steht:

BPSGSatzung

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